EEG-Novelle 2022: Abschaffung der EEG-Umlage ist Meilenstein auf dem Weg zu mehr Wärmepumpen

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Die EEG-Novelle 2022 mit der Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalte wurde vom Bundesverband Wärmepumpe begrüßt. In Zukunft sollen so massiv Kosten eingespart werden.

Vor allem Verbraucher werden von der EEG-Novelle 2022 profitieren

Mit der EEG-Novelle schuf die Ampelkoalition noch im Februar ein Paket, welches die Bürger entlasten soll. Den aktuell hohen Energiepreisen soll es einen Ausgleich schaffen und damit die Strompreise senken. Keine andere Energiequelle profitiert davon so stark wie die Wärmepumpen. Die Wärmepumpenbranche schätzte daraufhin vorsichtig für die Zukunft. Die Zahl der Wärmepumpen in Deutschland könnte sich bis 2030 um sechs Millionen erhöhen.

Der Beschluss der Bundesregierung legte nun fest, dass die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr Sache des Verbrauchers sei, sondern in den Bundeshaushalt verlagert würde. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Vergünstigung auch wirklich bei den Verbrauchern ankommt. Um das zu gewährleisten, sollen die Versorger per Gesetz dazu verpflichtet werden, die selbst erfahrene Absenkung auch an die Verbraucher weiterzugeben.

Bundesverband Wärmepumpe steht der EEG-Novelle 2022 positiv gegenüber

Vergünstigungen für Strom aus Wärmepumpen sind bereits seit Langem ein Anliegen des Bundesverbandes Wärmepumpe an die Bundesregierung. Besonders die Verwendung von Wärmepumpen sollte damit in den Fokus gerückt werden. Die Sicherheit in der Versorgung kann nicht immer gewährleistet werden, was sich vor allem auf die Beheizung bezieht. Dies ist der Grund, warum Verbraucher unabhängiger werden sollten, was gerade durch Wärmepumpen ermöglicht wird. Damit rückt Deutschland seinen Klimazielen näher, da der Verbrauch an Heizöl und Erdgas vermindert wird.

Kein Hausbesitzer stellt sein Heizungssystem ad hoc auf eine neue Technologie um. Dem geht eine Prüfung vor allem der künftigen Betriebskosten voraus. Auf deren aktuellem Stand lässt sich jedoch keine Wärmepumpe kostensenkend betreiben. Durch die EEG-Novelle hingegen wird es möglich, eine Wärmepumpe finanziell sinnvoll zu betreiben. Wichtig ist hierbei immer das Kostenverhältnis, welches zwischen Steuern, Umlagen und Entgelten angestellt werden kann und bei dem sowohl die Wärmepumpe als auch fossile Brennstoffe betrachtet werden. Vor allem die Kosten für die Errichtung einer Wärmepumpe bestimmen die Betrachtungen der Hausbesitzer. Direkt gefolgt aber auch von den Gedanken zur Wertsicherung des Gebäudes.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Gegen die Energiearmut: Weitere Entlastung der Verbraucher vom Wärmepumpenverband gefordert

Die Kritiker der EEG-Novelle hinterfragen: ‚Haben Stromkunden durch die EEG-Novelle tatsächlich mehr Geld?‘ Auch nach der Abschaffung der EEG-Umlage dürfte das Verhältnis der Kosten zwischen den konkurrierenden Energiearten Strom, Heizöl und Erdgas weiterhin unharmonisch sein. So werden denn im Strompreis weitere Anteile gesucht, die für eine Korrektur bereitstehen. Gerade bei der Strom- und Umsatzsteuer sieht der Wärmepumpenverband Handlungsbedarf, ebenso bei Umlagen und Netzentgelten. Das Gesetz sieht bei der Stromsteuer einen Minimalbetrag vor, auf den man die Stromsteuer gerne reduzieren würde.

Schnelle Entlastung verspricht die Senkung der Mehrwertsteuer

Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes bietet sich vor allem als kurzfristige Möglichkeit für Einsparungen an. Weiterhin ein Ziel bestehen: die Reduktion der Emissionen. Die Senkung der Mehrwertsteuer dient jedoch auch als Mittel gegen die erwartete Energiearmut.

Wärmepumpen sind steuerbare Verbraucher. Und für eben diese sollten reduzierte Netzentgelte gelten. So bleiben Verbrauch und Einspeisung eher in Balance, da hier ein Anreiz durch die Vergütung besteht. Noch immer ist ungewiss, inwieweit die postulierten Entlastungen tatsächlich umgesetzt werden. Die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie gibt aktuell die Prioritäten vor, die aus der Zusammenarbeit zwischen Deutschland, den USA und Großbritannien erwachsen. Mit den Beschlüssen zur Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen (80% bis 2030, 100% bis 2035) wurde zudem ein weitere Beschluss gefasst. Wie das umgesetzt werden soll, ist allerdings noch nicht endgültig geklärt.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Energiearmut: ein Tabuthema in Deutschland

Energiearmut hat in Deutschland ein Gesicht: im Jahr 2015 wurde bei 350.000 Haushalten der Strom abgestellt. Vor allem Haushalte mit geringem Einkommen und bereits verschuldete Haushalte können mit den steigenden Energiepreisen nur schwer umgehen. Die Gas- und Stromrechnungen können in vielen Fällen nicht mehr ausgeglichen werden. In Deutschland haben sich von 2000 bis 2015 die Ausgaben für Strom verdoppelt. Die Gaspreise stiegen seit 2000 um etwa 80 Prozent. Mit dem Preis für Haushaltsstrom liegt Deutschland um 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt. In unserer Gesellschaft gilt Energie als Basisgut. Dennoch drehen Versorger säumigen Kunden schnell den Gas- und Stromhahn zu.

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