Seit dem 1. Januar 2023 ist die überarbeitete Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude in Kraft getreten. Mit dem Ziel, die energetische Sanierung von Wohnhäusern zu fördern, hat die Bundesregierung neue Förderboni und vereinfachte Förderbedingungen eingeführt. Ab dem 1. März 2023 unterstützt die Bundesregierung zudem den Bau klimafreundlicher Neubauten.
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Klimaschutz im Fokus: Bundesregierung reformiert Förderung für effiziente Gebäude
Die Bundesregierung hat die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Einführung neuer Förderkriterien für Neubauten beschlossen, um ihre Förderung gezielt auf den Klimaschutz auszurichten. Das langfristige Ziel dieser Reform besteht darin, bis 2045 eine klimaneutrale Gebäudeinfrastruktur zu schaffen.
Sanierung zur nachhaltigen Senkung der Energiekosten
Eine weitreichende Teilnahme an der Förderung zur energetischen Sanierung von Gebäuden ist entscheidend, um sowohl den Klimaschutzeffekt als auch die Effizienz der Fördermaßnahmen zu maximieren.
Dank der Sanierungsförderung können die Bürgerinnen und Bürger ihre Energiekosten dauerhaft senken, indem sie ihre alten Fenster, Außentüren und Heizungsanlagen gegen energieeffiziente Alternativen austauschen, die als wahre Energiefresser gelten.
Falls jemand vorhat, eine Komplettsanierung durchzuführen und dafür Förderung beantragen möchte, sollte er sich an die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wenden. Wenn hingegen der Austausch von Fenstern, Türen oder Heizkesseln geplant ist, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) der richtige Ansprechpartner. Zukünftig wird das BAFA ausschließlich für Einzelmaßnahmen verantwortlich sein.
Neues Förderungsmodell mit einfacherem Zugriff
Durch die Reform wurde der Zugang zur Bundesförderung weiter vereinfacht. Eine der Maßnahmen hierfür ist eine erleichterte Antragsstellung. Zudem wurden neue Förderboni eingeführt, um die Attraktivität von Sanierungen zu steigern. Um möglichst vielen Antragstellern zu helfen, wurde die Fördereffizienz des Programms erneut gesteigert. Dies führte jedoch zu einer leichten Reduzierung der Fördersätze für die einzelnen Bauprojekte. Insgesamt stellt der Bund im Vergleich zu den Vorjahren eine erhöhte Summe an Fördermitteln bereit.
Seit Januar 2023 besteht die Möglichkeit, einen Bonus von 15 Prozentpunkten für das serielles Sanieren in Anspruch zu nehmen. Durch den Einsatz innovativer, seriell vorgefertigter Dach- und Fassadenelemente in Verbindung mit modernster Installationstechnik lassen sich sowohl der Aufwand als auch die Kosten für die Sanierung erheblich verringern.
Ab 2023 werden ausschließlich Wärmepumpen und Biomasseheizungen gefördert, die effizienter arbeiten und einen sehr geringen Feinstaubausstoß haben. Seit August 2022 gibt es keine Förderung mehr für den Einbau von gasverbrauchenden Anlagen. Stattdessen erhalten Gaskessel einen Bonus beim Austausch der Heizungsanlage.
Neue Förderregeln für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung wurden zum 1. Januar 2023 eingeführt. Weitere Informationen zu den aktuellen Förderkonditionen stehen zur Verfügung.
Nachhaltige Bauvorhaben unterstützen: Neue Förderrichtlinien für klimafreundlichen Neubau seit März 2023
Als Teil ihrer Maßnahmen zur Erreichung der deutschen Klimaziele hat die Bundesregierung seit dem 1. März 2023 begonnen, den Bau von besonders energieeffizienten Gebäuden durch die Bereitstellung von günstigen Krediten zu fördern. Um die Förderung weiter zu steigern, wird das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ für Gebäude mit noch höheren Standards vergeben. Diese Neuregelung zielt darauf ab, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu senken und den Klimawandel einzudämmen.
Durch die Förderung wird erstmals der komplette Lebenszyklus von Gebäuden in den Fokus gerückt. Das Ziel besteht darin, die Treibhausgasemissionen in allen Phasen von der Bauaktivität über den laufenden Betrieb bis hin zum eventuellen Rückbau zu minimieren.
Die Wichtigkeit des klimagerechten Bauens wurde von Bundesbauministerin Klara Geywitz hervorgehoben. Geld zu sparen, indem man nach veralteten Methoden baut, ist heutzutage nicht mehr akzeptabel. Die neue Förderrichtlinie, die über einen jährlichen Etat von 750 Millionen Euro verfügt, fördert ausschließlich umweltfreundliche Neubauprojekte, die dem Klima und dem Geldbeutel zugutekommen.
Ein Effizienzhaus stellt einen bestimmten energetischen Standard für Wohngebäude dar. Die Zuordnung zu einer Effizienzhaus-Stufe erfolgt aufgrund des Gesamtenergiebedarfs und der Wärmedämmung einer Immobilie. Diese Stufen dienen als Richtwert, um die Energieeffizienz eines Gebäudes im Vergleich zu einem Referenzgebäude zu bestimmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.
Seit dem 1. Januar 2023 ist gemäß dem Gebäudeenergiegesetz der EH-55-Standard der gesetzliche Neubaustandard in Deutschland. Die Bundesregierung hat diese Änderung vorgenommen, um die Anforderungen an den erlaubten Primärenergiebedarf von Neubauten zu erhöhen. Bis zum 1. Januar 2025 beabsichtigt die Bundesregierung, die gesetzlichen Vorgaben an den EH40-Standard anzugleichen.