Das Landratsamt Ortenaukreis hat das Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb einer zusätzlichen Windenergieanlage am bestehenden Windpark Falkenhöhe erfolgreich abgeschlossen. Der Bau der Anlage soll Ende des Jahres beginnen. Bei der Entscheidungsfindung wurden neben den betroffenen Gemeinden Hornberg, Lauterbach und Schramberg auch 21 weitere Träger öffentlicher Belange und andere Stellen einbezogen. Bereits am 8. Juni 2021 fand in Hornberg ein öffentlicher Erörterungstermin statt, bei dem etwaige Einwände gemeinsam mit der Antragstellerin und den zuständigen Fachbehörden erörtert wurden.
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Prozess zur Beschleunigung von Windenergiegenehmigungen erfolgreich
Aufgrund der räumlichen Nähe der geplanten Windenergieanlage zu Wohnhäusern im Außenbereich war eine gründliche Prüfung erforderlich, um mögliche visuelle Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Diese Prüfung führte zunächst zu einer ablehnenden Entscheidung, gegen die die Antragstellerin jedoch Widerspruch einlegte. Während des Prüfungsprozesses erfolgte eine Änderung des Baugesetzbuches und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, wodurch die gesetzlichen Vorgaben für die Genehmigung erfüllt wurden.
Durch die gesetzliche Regulierung der Prüfkriterien für die optisch bedrängende Wirkung und die Anerkennung eines überragenden öffentlichen Interesses für die Windenergie wurden die gesetzlichen Vorgaben für die Genehmigung erfüllt. Als Ergebnis wurde am 15. August 2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt.
Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises, unterstreicht die positiven Auswirkungen des beschleunigten Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen auf die Energiewende. Dank dieser Maßnahmen können weitere Anlagen genehmigt werden, die zur Erreichung der energiepolitischen Ziele beitragen.
Genehmigungsverfahren für Windpark Falkenhöhe erfolgreich abgeschlossen
Das Genehmigungsverfahren für den Windpark Falkenhöhe wurde erfolgreich abgeschlossen, da durch zahlreiche Gesetzesänderungen eine Beschleunigung des Prozesses erreicht wurde. Dies zeigt, dass der Ausbau der Windenergie im Sinne der Energiewende vorangetrieben wird. Die Windenergieanlagen spielen eine wichtige Rolle bei der Reduzierung von CO2-Emissionen und der Umstellung auf erneuerbare Energien.
Neue Windenergieanlage am Windpark Falkenhöhe genehmigt
Die Windenergieanlage am Windpark Falkenhöhe, genehmigt und ausgestattet mit der Typenbezeichnung Vestas V 136, besticht durch ihre beeindruckende Größe. Mit einer Gesamthöhe von 217 Metern und einer Nennleistung von 4,2 MW wird sie einen maßgeblichen Beitrag zur nachhaltigen Energieerzeugung leisten und die regionale Versorgung mit grünem Strom weiter vorantreiben.
Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beschleunigt sich
Die Genehmigung zum Bau und Betrieb einer zusätzlichen Windenergieanlage am Windpark Falkenhöhe markiert einen bedeutenden Fortschritt in Richtung regionaler Energiewende. Durch die Einbeziehung einer Vielzahl von Interessengruppen und die sorgfältige Prüfung der optisch bedrängenden Wirkung wurde ein ausgewogener Entscheidungsprozess gewährleistet, der den Anliegen der betroffenen Gemeinden und des Umweltschutzes Rechnung trägt.
Die erfolgreiche Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für die neue Windenergieanlage am Windpark Falkenhöhe zeigt, dass die Energiewende in vollem Gange ist. Durch die gesetzliche Regelung der Prüfkriterien wird sichergestellt, dass die optisch bedrängende Wirkung von Windenergieanlagen angemessen geprüft wird. Die eindrucksvollen Leistungsdaten der Anlage, mit einer Gesamthöhe von 217 Metern und einer Nennleistung von 4,2 MW, verdeutlichen die wachsende Bedeutung der Windenergie für eine nachhaltige und klimafreundliche Energieversorgung. Diese Genehmigung trägt somit zum Klimaschutz und zur regionalen Stromerzeugung bei.