Wer wertvolle Dinge im Außenbereich wie Gartenmöbel oder einen teuren Grill lagert, sollte über eine Hausratversicherung nachdenken. Diese Versicherung bietet Schutz für alle Gegenstände am Versicherungsort, allerdings nur vor bestimmten Gefahren. Einbruchdiebstahl ist inbegriffen, während einfacher Diebstahl nicht versichert ist. Ein ungesichertes Fahrrad auf der Terrasse gilt als Risikoausschluss und ist daher nicht mitversichert, wie BdV-Vorständin Bianca Boss erklärt.
Hausratversicherung: Schutz für das gesamte Grundstück
Die Hausratversicherung deckt den Versicherungsort ab, der im Versicherungsschein angegeben ist. Dies umfasst die Wohnung oder das Haus sowie Loggien, Balkone und Terrassen, die direkt an das Gebäude angrenzen. Auch Räume in Nebengebäuden wie Garagen oder abschließbare Räume im Keller oder Dachboden sind versichert, sofern sie sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung oder des Hauses befinden.
Damit der Hausrat im Außenbereich vor Naturgewalten geschützt ist, empfiehlt es sich, während der eigenen Abwesenheit lose Gegenstände entweder in den Innenräumen zu lagern oder sie sicher zu befestigen. Denn ein plötzlich auftretendes Unwetter kann den Hausrat gefährden und zu Schäden führen.
Um von der Hausratversicherung bei Schäden durch Sturm geschützt zu sein, muss die Windgeschwindigkeit mindestens 62 Stundenkilometer (Windstärke 8) betragen und der Sturm im versicherungsrechtlichen Sinne anerkannt sein.
Beachten Sie bitte, dass die Hausratversicherung keine Schäden nach Überschwemmungen durch fließende oder stehende Gewässer oder durch Witterungsniederschläge abdeckt. Eine separate Elementarschadenversicherung ist notwendig, um gegen diese Art von Schäden versichert zu sein.
Hausratversicherung: Wann besteht Versicherungsschutz bei Diebstahl?
Eine Hausratversicherung schützt vor verschiedenen Gefahren, wie beispielsweise Einbruchdiebstahl. Einfacher Diebstahl wird jedoch nicht versichert. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb beispielsweise in das Haus oder den Keller eingebrochen ist, um gestohlene Gegenstände zu versichern. Wird hingegen ein Gegenstand von der Terrasse gestohlen, ohne dass ein Einbruch stattfindet, handelt es sich um einfachen Diebstahl, der nicht versichert ist. Einige Versicherer bieten jedoch Tarife an, die auch einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände abdecken. Es empfiehlt sich, die Versicherungsbedingungen zu überprüfen oder den Versicherer direkt zu kontaktieren, um sicherzugehen.
Hausratversicherung: Wertvolle Gegenstände im Freien absichern
Der Schutz wertvoller Gegenstände im Außenbereich wie Gartenmöbel, Grills oder Fahrräder wird durch eine Hausratversicherung gewährleistet. Diese Versicherung bietet Schutz vor Schäden durch Einbruchdiebstahl und Naturgefahren wie Sturm. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der einfache Diebstahl nicht automatisch abgedeckt ist, es sei denn, es wurde eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. Um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten, ist es ratsam, Fahrräder ordnungsgemäß zu sichern. Bei Fragen oder Unklarheiten empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu überprüfen und gegebenenfalls den Versicherer direkt zu kontaktieren.