Die Erreichung energie- und klimapolitischer Ziele erfordert den Ausbau der Windenergie und das Repowering von Windenergieanlagen. Der neue Rechtsrahmen stellt Planungsträger vor große Herausforderungen aufgrund seiner Komplexität. Die Praxishilfe der Stiftung Umweltenergierecht unterstützt Planungsträger dabei, den rechtlichen Rahmen zu verstehen und Repoweringprojekte erfolgreich umzusetzen.
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Windenergieleistung steigern durch Repowering: Praxishilfe für Planungsträger
Um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen, ist der Ausbau der Windenergie an Land unumgänglich. Dabei spielt das Repowering eine bedeutende Rolle, da durch die Modernisierung oder den Austausch bestehender Anlagen die Windenergieleistung schnell gesteigert werden kann. Dies geschieht an bereits akzeptierten Standorten. Allerdings gibt es in der Praxis oft Hürden und Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Repoweringprojekten.
Flächenbereitstellung und räumliche Steuerung von Windenergie: Neue Regelungen
Durch das Wind-an-Land-Gesetz und andere gesetzliche Vorschriften wurde der rechtliche Rahmen für die Bereitstellung von Flächen und die räumliche Steuerung von Windenergieprojekten auf regionaler und kommunaler Ebene neu gestaltet. Diese Änderungen bringen zwar Erleichterungen mit sich, stellen aber auch große Herausforderungen dar. Die Planungsbehörden müssen die neuen Regelungen in ihre Arbeitsabläufe einbinden und ihr Personal entsprechend schulen, um sie erfolgreich umzusetzen.
Umweltbundesamt bietet kostenlose Praxishilfe zum Repowering von Windenergieanlagen
Dr. Nils Wegner und Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht haben eine Praxishilfe zum Repowering in der Regional- und Kommunalplanung erstellt, um Planungsträgern bei der Ausweisung von Windenergiegebieten zu helfen. Die Praxishilfe kann kostenlos von der Homepage des Umweltbundesamtes heruntergeladen werden.
Die Praxishilfe wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) entwickelt und ist Teil des Projekts „Abbau von Hemmnissen beim Repowering von Windenergieanlagen“. Die Deutsche WindGuard GmbH und die Rechtsanwaltskanzlei Engemann und Partner, mbB, sind als Projektpartner beteiligt.
Windenergieanlagen: Planerische Steuerung für Standorterhaltung und Landschaftsoptimierung
Die planerische Steuerung des Repowerings bietet unterschiedliche Ziele. Eine Möglichkeit besteht darin, den Standort zu erhalten und durch Feinsteuerungen zu optimieren. Eine weitere Option ist es, das Repowering als Reaktion auf Fehlentwicklungen zu nutzen, um die landschaftliche Qualität des Standortes zu verbessern.
Die Praxishilfe gibt einen umfassenden Überblick über die planerische Förderung von Repoweringvorhaben und zeigt auf, wie Steuerungsziele trotz Änderungen der rechtlichen Grundlagen noch umgesetzt werden können.
Die Praxishilfe zum Repowering von Windenergieanlagen ist ein wichtiges Instrument für Planungsträger, da der rechtliche Rahmen noch neu ist und viele Fragen zur Anwendung ungeklärt sind. Dr. Nils Wegner betont, dass die Praxishilfe Unsicherheiten nicht beseitigt, aber transparent macht und die Auswirkungen auf die planerische Steuerung anhand der Interpretation des geltenden Rechts aufzeigt. Sie unterstützt Planungsträger dabei, Repoweringprojekte erfolgreich umzusetzen und die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.
Praxishilfe zum Repowering: Chancen und Grenzen für Planungsträger
Mit dieser Praxishilfe erhalten Planungsträger eine praxisnahe Unterstützung bei der Umsetzung von Repoweringvorhaben und der Steuerung des Ausbaus der Windenergie.
Die Praxishilfe zum Repowering von Windenergieanlagen ermöglicht durch den Austausch oder die Modernisierung bestehender Anlagen eine schnelle Steigerung der Windenergieleistung an bereits akzeptierten Standorten. Dadurch leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele und trägt zur Förderung des Ausbaus der Windenergie bei. Sie bietet den Planungsbehörden ein wichtiges Werkzeug, um den rechtlichen Rahmen zu verstehen und Repoweringprojekte erfolgreich umzusetzen.