Angesichts der anhaltenden Energiekrise und des neblig-regnerischen Herbstwetters wächst die Sorge um die steigenden Kosten für Heizung, Strom und warmes Wasser. Viele fragen sich, wie sie diese Ausgaben reduzieren können. Neben dem individuellen Heizverhalten und einem möglichen Anbieterwechsel spielen auch steuerliche Aspekte eine Rolle, um die finanzielle Belastung zu verringern. Dieser Artikel erklärt verschiedene steuerliche Möglichkeiten, um die Energiekosten in der kommenden Heizperiode zu senken.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Private Kosten von der Steuer absetzen: Das ist möglich!
Obwohl Kosten für die private Lebensführung normalerweise nicht steuerlich absetzbar sind, gibt es bestimmte Möglichkeiten, Energiekosten im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit geltend zu machen. Dies betrifft insbesondere Arbeitnehmer, die im Home-Office arbeiten oder ein eigenes Arbeitszimmer zu Hause haben.
Die Steuererklärung bietet die Möglichkeit, Energiekosten, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit entstehen, steuerlich geltend zu machen. Dies betrifft insbesondere Personen, die im Home-Office arbeiten oder ein eigenes Arbeitszimmer haben. Auch Selbstständige und Gewerbetreibende können von Steuersparmöglichkeiten profitieren, wenn ihre Energiekosten mit ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
Steuerliche Absetzbarkeit von Home-Office-Kosten ab 2020 möglich
Für Personen, die hin und wieder im Home-Office arbeiten, besteht die Möglichkeit, Werbungskosten in Höhe von 5 ? pro Tag im Homeoffice für die Steuerjahre 2020 bis 2022 anzusetzen. Der Höchstbetrag von 600 ? kann jedoch nur für maximal 120 Tage erreicht werden. Ab dem Jahr 2023 steigt der Betrag auf 6 ? pro Tag an, und es können bis zu 210 Tage im Home-Office berücksichtigt werden, was einen absetzbaren Höchstbetrag von 1.260 ? ergibt.
Personen, bei denen der berufliche Schwerpunkt im eigenen Arbeitszimmer zu Hause liegt, können die gesamten Kosten für den Raum, einschließlich der anteiligen Energiekosten für Heizung, Strom und Wasser, als Werbungskosten geltend machen. Allerdings prüft das Finanzamt in diesem Fall genau, ob das häusliche Arbeitszimmer tatsächlich die erforderlichen Kriterien erfüllt. Falls die Kosten für das Arbeitszimmer nicht im Detail nachgewiesen werden können, kann eine Jahrespauschale von 1.260 ? angegeben werden, die ab 2023 gilt.
Einsparpotenzial für Berufspendler: Energiekosten von Zweitwohnung steuerlich berücksichtigen
Bei einer berufsbedingten Zweitwohnung an einem anderen Ort können die monatlichen Kosten in der Steuererklärung bis zu 1.000 ? angegeben werden. Die anteiligen Energiekosten für die Zweitwohnung können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ebenfalls abgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Zweitwohnung aufgrund des Berufs erforderlich ist und nicht als Hauptwohnsitz dient. Des Weiteren müssen mindestens 10 % der laufenden Kosten am Hauptwohnsitz anfallen.
PV-Anlagen als Investition: Steuerliche Vorteile und Bürokratieabbau
Die Beliebtheit kleiner Photovoltaikanlagen bei Privatpersonen nimmt stetig zu, da sie die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom ermöglichen und überschüssige Energie gewinnbringend verkauft werden kann. Durch das Jahressteuergesetz 2022 werden Steuerzahler in diesem Bereich weiter entlastet, da Gewinne aus PV-Anlagen in den meisten Fällen von der Einkommensteuer befreit sind. Ab 2023 gilt zudem ein 0 % Umsatzsteuersatz für die Lieferung und Installation der PV-Anlage und ihrer wesentlichen Bestandteile.
Steuerliche Obergrenzen für die private Nutzung von Firmenfahrzeugen
Bei der privaten Nutzung eines Geschäftswagens erfolgt die Versteuerung nach der 1 %-Regelung. Das bedeutet, dass 1 % des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet und versteuert wird. Diese Regelung ist jedoch nur für herkömmliche Benzin- und Diesel-Antriebe gültig. Für Elektro-Firmenfahrzeuge, die zur privaten Nutzung freigegeben sind, beträgt der Versteuerungssatz nur 0,25 % des Bruttolistenpreises. Es gibt jedoch Obergrenzen, die derzeit bei 60.000 Euro liegen und ab 2024 möglicherweise auf 80.000 Euro angehoben werden.
Bei der Aufladung des Dienstwagens über das private Stromnetz gelten bestimmte Regelungen. Für Elektrofahrzeuge können monatlich 30 ? und für Hybridfahrzeuge 15 ? als Pauschalbetrag abgesetzt werden, unabhängig von der Lademöglichkeit des Arbeitgebers. Wenn der Arbeitgeber keine Lademöglichkeit bietet, können sogar 70 ? für E-Autos und 35 ? für Hybride als steuerfreier Pauschalbetrag angegeben werden.
Stromkosten, die in Verbindung mit der Berufsausübung entstehen, die Nutzung eines E-Autos als Geschäftswagen oder die Produktion von Solarstrom mit einer eigenen PV-Anlage bieten Möglichkeiten, die hohen Energiekosten zu senken. Eine Erstattung beim Finanzamt kann dabei helfen, einen Teil der Kosten zurückzuerhalten.