Das Ende der Gasheizung: Verbot ab 2024 geplant! Diese Schlagzeile hat viele Hausbesitzer besorgt gemacht, aber sie müssen sich keine Sorgen machen, wenn sie bereits eine Gasheizung haben. Das Verbot betrifft nur den Verkauf von neuen Gasheizungen.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Gasheizungen vor dem Aus: Verbot ab 2024 wahrscheinlich
Die Energiewende in Deutschland hat längst begonnen und der Klimaschutz steht im Fokus. Die geplante Abschaltung von Gas- und Ölheizungen sorgt bei vielen Hausbesitzern für Verunsicherung und Fragen nach alternativen Heizmöglichkeiten.
Wann müssen Ölheizungen ausgetauscht werden?
Keine Austauschpflicht für bestehende Ölheizungen: Wer bereits eine Ölheizung besitzt, braucht sich keine Sorgen zu machen. Eine Austauschpflicht gibt es nicht, solange die Heizung repariert werden kann. Eine Neuinstallation einer reinen Ölheizung ist allerdings ab 2026 verboten und wird nicht mehr gefördert. Hybridheizungen sind auch hier weiterhin erlaubt.
Steht das Verbot der Gasheizung bevor?
Ab 2026 wird es nicht mehr erlaubt sein, eine neue Gasheizung einzubauen. Diese Regelung wurde bereits 2019 im Klimapaket beschlossen. Für den Einbau einer Gasheizung gibt es keine Förderung mehr. Wenn dennoch eine Gasheizung installiert werden soll, muss der Brennstoff Biogas verwendet werden. Der Versuch von Wirtschaftsminister Habeck, das Verbot bereits ab 2024 einzuführen, führte zu Kritik und wurde zurückgenommen.
Gas-Brennwert-Heizung mit Wärmepumpe: Eine weitere Möglichkeit, den Anteil erneuerbarer Energien in einer Gasheizung zu erhöhen, ist die Kombination mit einer Wärmepumpe. Die Wärmepumpe nutzt Umgebungswärme, um das Heizungswasser zu erwärmen. Dabei wird die Umgebungswärme, zum Beispiel aus der Luft oder aus dem Erdreich, über einen Wärmetauscher aufgenommen und auf ein höheres Temperaturniveau gebracht. Durch die Kombination mit einer Gas-Brennwert-Heizung kann die Wärmepumpe bei Bedarf unterstützend eingesetzt werden, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.
Bis wann muss man eine Gasheizung austauschen?
Gasheizung optimieren: Eine Möglichkeit, die Übergangsfristen bis zum endgültigen Verbot der Gasheizung zu nutzen, besteht darin, die bestehende Heizung zu optimieren. Durch den Einsatz moderner Brennwerttechnik oder die Nachrüstung mit einem effizienten Wärmerückgewinnungssystem kann der Energieverbrauch und damit auch die CO2-Emissionen der Gasheizung deutlich reduziert werden. Dies ist nicht nur umweltfreundlich, sondern kann auch zu erheblichen Einsparungen bei den Heizkosten führen. Die Austauschpflicht richtet sich nach dem Baujahr der Gasheizung:
Baujahr bis | Austausch bis |
---|---|
1989 | 2019 |
1990 | 2020 |
1991 | 2021 |
1992 | 2022 |
1993 | 2023 |
1994 | 2024 |
1995 | 2025 |
Die aktuellen Vorschriften zur Heizungssanierung betreffen nur ältere Gasheizungen. Für modernere Geräte besteht noch Zeit bis zum endgültigen Verbot ab 2045.
Bestandsschutz für Gasheizungen: Wie lange gilt er?
In einer Kehrtwende hat Robert Habeck seine Meinung bezüglich des Austauschs von alten Gasheizungen geändert. Nun sind Reparaturen von alten Heizungen zulässig, sofern diese noch funktionsfähig sind.
Robert Habeck hat sein Verbot von Gasheizungen gelockert und gestattet nun auch umfangreichere Reparaturen an alten Heizungen. Experten argumentieren, dass es unvernünftig wäre, funktionierende Systeme aufgrund eines festen Datums auszutauschen.
Erneuerbare Energien statt Gasheizungen: Diskussion um Verbot
Experten sind sich einig, dass die Wärmepumpe als wichtigste Heizungsform der Zukunft betrachtet wird. Allerdings funktioniert die Wärmepumpe nur effektiv, wenn sie auf eine geringe Vorlauftemperatur setzen kann, was nur mit Flächen- und Fußbodenheizungen möglich ist. Bei herkömmlichen Heizkörpern ist dies nicht der Fall. Daher müssen alternative Heizsysteme wie Pellet- oder Hybridheizungen in Betracht gezogen werden. Eine Nachrüstung von regenerativen Energien bei bestehenden Gasheizungen ist oft teurer als der Neubau einer Heizung nach den Standards des Gebäudeenergiegesetzes.
Heizungen vor dem Verbot – Diese sind betroffen
Energieeffizienz wird zum Gebot der Stunde: Die Bundesregierung hat beschlossen, den Einsatz fossiler Brennstoffe in Deutschland einzudämmen. Dazu gehört auch das Verbot des Neueinbaus von Öl- und Gasheizungen ab 2024. Zukünftig müssen Heizungen zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen. So soll der CO2-Ausstoß reduziert und der Klimaschutz vorangetrieben werden. In Ausnahmefällen kann von dieser Verpflichtung abgewichen werden.
Eine bestehende Heizung kann weiterhin genutzt werden, ohne dass eine Austauschpflicht besteht. Es ist jedoch zu beachten, dass nach Ablauf von 30 Jahren ab dem Einbau und der Aufstellung der Heizung ein Austausch oder eine Außerbetriebnahme erforderlich sein kann.
Gasheizung als Option in 2023: Ist das noch sinnvoll?
Trotz des drohenden Verbots für fossile Brennstoffe bis 2045 ist es derzeit noch möglich, eine Gasheizung mit Biogas zu betreiben. Allerdings müssen Hausbesitzer bedenken, dass sie diese Heizung spätestens nach 30 Jahren stilllegen müssen, was für eine jetzt installierte Gasheizung bedeutet, dass sie spätestens 2053 aus dem Betrieb genommen werden muss. Das bedeutet, dass die letzten acht Jahre, die für eine Gasheizung normalerweise zur Verfügung stehen würden, verloren sind. Daher ist es ratsam, bei der Entscheidung für eine Heizung langfristig zu denken und auf erneuerbare Energien zu setzen, um eine längere Nutzungszeit zu erreichen und von der Gasheizung zu profitieren.
Gasheizung in Zukunft: Was bedeutet das Ende des fossilen Brennstoffs?
Für Eigentümer mit einer funktionierenden Gasheizung besteht vorerst kein Handlungsbedarf. Wenn sie jedoch eine neue Heizung ab 2024 installieren müssen, müssen sie 65 Prozent erneuerbare Energien einsetzen. Aufgrund der Streichung der Fördergelder für den Heizungseinbau entstehen vorerst keine zusätzlichen Kosten. Gasheizungen, die noch repariert werden können, sind von dem Verbot der Installation in Deutschland ausgenommen, das nur für Heizungen ohne regenerative Energien gilt.
Welche Kosten entstehen bei einer Heizungshavarie?
Übergangsfrist für Gasheizungs-Verbot bei Heizungshavarie: Im Falle einer Heizungshavarie, also eines irreparablen Schadens an einer Gasheizung, gibt es eine Übergangsfrist. Bis 2024 darf in diesem Fall eine rein fossile Heizung, gegebenenfalls auch gebraucht, installiert werden. Allerdings muss die neue Heizung innerhalb von drei Jahren nach dem Ausfall der alten Heizung umgestellt werden, um den Vorgaben zur 65-prozentigen Nutzung von erneuerbaren Energien zu entsprechen. Die Experten sind zuversichtlich, dass gebrauchte Heizungen einen eigenen Markt abdecken werden und dass der Gaskessel auch für Hybridheizungen genutzt werden kann. Dies ermöglicht es, die Lastspitzen über fossile Brennstoffe laufen zu lassen, während die reguläre Heizung auf erneuerbare Energien setzt.
Kein Grund zur Sorge für Hauseigentümer nach Gasheizungs-Verbot
Das neue Konzeptpapier zum Gebäudeenergiegesetz bringt eine Entlastung für Hauseigentümer, die sich vor einem vorgezogenen Verbot von Gasheizungen gefürchtet haben. Stattdessen gibt es Auflagen für neue Heizungen, die ab 2024 zu beachten sind. Eine neue Gasheizung muss zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, um Lastspitzen im Winter abzufangen. Diese Anforderung kann durch die Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage, einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung erfüllt werden. Bestehende Gasheizungen müssen wie bisher nach 30 Jahren regulär außer Betrieb genommen werden.