Nach langen Diskussionen hat die Ampelkoalition neue Regeln für Heizungsanlagen beschlossen, die im Wesentlichen das Ende von Öl- und Gasheizungen bedeuten. Eine Heizung muss innerhalb von 30 Jahren ersetzt werden, andernfalls drohen hohe Geldstrafen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und staatliche Unterstützung.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Empfindliche Geldstrafen: Vor der 30-Jahre-Frist bis zu 50.000 Euro Bußgeld
Im Zuge der Energiewende müssen alte Öl- und Gasheizungen durch effizientere Systeme ersetzt werden. Das Gebäudeenergiegesetz legt fest, dass dies spätestens nach 30 Jahren geschehen muss und Verstöße gegen diese Regelung mit hohen Geldbußen geahndet werden können.
Höhe der Strafe | Straftatbestände |
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5.000 Euro | Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt. |
5.000 Euro | Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen. |
5.000 Euro | Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun. |
5.000 Euro | Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen. |
5.000 Euro | Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt. |
5.000 Euro | Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun. |
5.000 Euro | Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut. |
5.000 Euro | Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. |
5.000 Euro | Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt. |
5.000 Euro | Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren. |
5.000 Euro | Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig. |
5.000 Euro | Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen. |
Warum das 65-Prozent-Ziel wichtig ist.
Bis zum Jahr 2024 müssen neu installierte Heizungen zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Dabei kann der Bedarf über verschiedene Wege gedeckt werden. Herkömmliche Heizungen auf Basis von Öl und Gas müssen entweder mit einer Wärmepumpe kombiniert oder durch Biomethan betrieben werden, um den vorgegebenen Anteil zu erreichen. Ab dem Jahr 2045 ist der Einsatz fossiler Brennstoffe für Heizungen gänzlich untersagt.
Die Haltbarkeit Ihrer Heizung: Ab welchem Alter ist sie nicht mehr rentabel?
Die Vorschrift, wonach bestimmte Heizkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen, besteht seit dem Jahr 2020 und gilt auch weiterhin. Einzig Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor dem 1. Februar 2002 gekauft oder geerbt wurden, sind von dieser Regelung befreit. Wer jedoch auch in diesen Häusern eine moderne und energieeffiziente Heizanlage nutzen möchte, kann freiwillig den Austausch vornehmen lassen.
Wenn die Heizung streikt: Was passiert, wenn sie vor ihrem 30. Geburtstag den Dienst versagt?
Nach dem Einbau sind Heizungsanlagen gesetzlich nur für einen Zeitraum von 30 Jahren betriebsfähig.
Im Falle einer defekten Heizung in einer bestehenden Immobilie besteht die Möglichkeit zur Reparatur und Fortsetzung des Betriebs der Heizung. Wenn die Heizung irreparabel ist, kann sie durch eine Gas- oder Ölheizung ersetzt werden. Innerhalb von drei Jahren muss jedoch eine effizientere Heizungsalternative eingebaut werden, um das 65-Prozent-Ziel zu erreichen.
Es gibt verschiedene Ausnahmen von der Dreijahresfrist, die je nach Situation und Bedarf unterschiedlich sein können. Beispielsweise wird die Frist verlängert, wenn eine Umstellung auf Fernwärme geplant ist oder bei einem Ausfall der ersten Gasetagenheizung in Mehrfamilienhäusern.
Für Menschen über 80 Jahre, die in ihrem eigenen Haus leben, gilt eine Sonderregelung, die ihnen erlaubt, im Falle eines Heizungsausfalls eine Gas- oder Ölheizung zu installieren. Wenn das Haus verkauft wird, müssen sie jedoch innerhalb von zwei Jahren auf eine andere Energiequelle umsteigen.
Empfänger von Sozialtransfers sind ab dem Jahr 2024 nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben.
Heizungstausch leicht gemacht: Welche finanzielle Hilfe gibt es?
Wenn Sie Ihre bestehende Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen, können Sie einen Klimabonus erhalten. Der Staat zahlt zusätzlich zu den 30 Prozent Grundförderung weitere 20 Prozent der Kosten. Je nach Art der Wärmepumpe können die Kosten zwischen 10.000 und 20.000 Euro liegen, plus Installationskosten. Eine neue Heizung kann dann wieder 30 Jahre lang betrieben werden.
Keine Wärmepumpe? Diese 11 Heizungsvarianten können Sie in Betracht ziehen
Die Gesetzgebung betont die Bedeutung von Wärmepumpen als effiziente Heizungsanlagen, jedoch gibt es auch alternative Optionen wie Fernwärme in städtischen Gebieten, Solarthermieanlagen zur Nutzung von Sonnenenergie und Stromdirektheizungen für gut isolierte Gebäude. Holzkamine und Pelletheizungen können ebenfalls dazu beitragen, das 65-Prozent-Ziel zu erreichen.
Durch die Installation von Gas- oder Ölheizungen in Kombination mit einer Wärmepumpe können Sie in noch nicht sanierten Mehrfamilienhäusern die Energieeffizienz steigern und die Heizkosten senken.
Gasheizungen können mit Wasserstoff betrieben werden, aber es gibt noch einige Hürden zu überwinden. Ein wichtiger Faktor ist die Verfügbarkeit von Wasserstoff, die durch den Aufbau eines zuverlässigen Wasserstoffnetzwerks gewährleistet werden muss. Bis 2036 müssen mindestens 65 Prozent des verwendeten Wasserstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen, um die Klimaziele zu erreichen.