Im Rahmen der Einwohnerversammlung am 15. September wurde ausführlich über die Möglichkeit gesprochen, drei Windkraftanlagen im Bereich Langenleuba-Oberhain/Wernsdorf zu errichten. Es ist wichtig anzumerken, dass die potenziellen Investoren bereits frühzeitig auf die Stadtverwaltung und den Ortschaftsrat zugegangen sind und dass sich der bisherige Austausch zwischen den Parteien sehr sachlich gestaltet hat.
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Zweifel an Bestand der Rechtslage
Die geplante Errichtung von drei Windrädern in der Region steht im Fokus des Projekts. Während die Stadt Penig in Bezug auf zwei der Windräder lediglich eine Stellungnahme abgeben kann, liegt die finale Entscheidungsgewalt bei der Genehmigungsbehörde.
Im Bereich der Reitsportanlage ist die Errichtung der dritten Windkraftanlage vorgesehen, wobei der Abstand zur Wohnbebauung unter 1000 Metern liegt, nämlich rund 885 Meter. Um die Genehmigung für diese Anlage zu erhalten, müssen sowohl der Ortschaftsrat als auch der Stadtrat zustimmen.
Die Zukunft der Rechtslage nach 2027 ist unsicher. Allerdings ist es aufgrund der landesweiten Ausbauziele eher unwahrscheinlich, dass sich daran etwas ändern wird.
Investoren bieten finanzielle Unterstützung für die Stadt
Gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 beabsichtigen die Investoren, die Möglichkeit der kommunalen Beteiligung zu nutzen. Dadurch könnten jährlich rund 60 bis 70 TEUR in die Stadtkasse fließen. Diese finanzielle Unterstützung könnte dazu beitragen, bedeutende Projekte in der Region zu verwirklichen und die lokale Wirtschaft zu stärken.
Details und Fragen zum Thema Windkraftanlagen
Der Ortschaftsrat Langensteinbach plant für den 17.10.2023 eine weitere Beratung zu diesem Thema. In dieser werden zusätzliche Einzelheiten erörtert und etwaige Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner geklärt.
Geplante Windkraftanlagen: Vorteile für die Region und die lokale Wirtschaft
Die mögliche Errichtung von drei Windkraftanlagen in Langenleuba-Oberhain/Wernsdorf verspricht zahlreiche Vorteile für die Region. Neben der Nutzung erneuerbarer Energiequellen können die geplanten Anlagen auch finanzielle Unterstützung für die Stadt Penig bedeuten. Durch die kommunale Beteiligung nach § 6 EEG 2023 könnten jährlich etwa 60 bis 70 TEUR in die Stadtkasse fließen. Dieses zusätzliche Geld könnte für wichtige Projekte verwendet werden und die lokale Wirtschaft weiter stärken. Die bevorstehende Beratung im Ortschaftsrat Langensteinbach am 17.10.2023 bietet eine gute Gelegenheit, weitere Informationen zu erhalten und sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen.